Ein tolles Urteil

OLG Stuttgart, Az. 9 U 204/00

Das Oberlandesgericht stellt fest, dass eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse die Vermögens- und Einkommensverhältnisse eines Kreditnehmers prüft, also nicht etwa zum Schutz der Einhaltung der Kunden-Leistungsfähigkeit bzw. zur Warnung bei erhöhtem Risiko! Die kreditgebende Bank ist also "grundsätzlich" nicht (von sich aus) verpflichtet, einen Kreditnehmer über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und sein entsprechendes Zukunftsrisiko aufzuklären!

Erst wenn der Bank Kenntnisse vorliegen, die mit dem zu finanzierenden Projekt zusammenhängen, und der Kunde dieses Wissen nicht haben kann (sog. "Wissensvorsprung über spezielle Risiken") muss sie hierüber informieren (wobei noch offen bleibt, wie diese Information auszusehen hat).

Auch wenn die Bank Einblick in Daten des Kunden hat, die ihm eine "ungünstige wirtschaftliche Prognose" zuschreiben, braucht sie ihn (von sich aus) hierüber nicht zu informieren.

Also gilt auch hier: Nachfragen, nachhaken, nicht locker lassen und im Ernstfall die Finger davon lassen

 

 

Irgendwie "witzig" ... Der neue Steuerabzug am Bau

Zur Bekämpfung der "Schwarzarbeit am Bau" muss der Auftraggeber ab 01.01.2002 einen Steuerabzug von 15% von den Zahlungen für Bauleistungen vornehmen!

Gem. § 48 EStG haftet er auch als Auftraggeber für die nicht einbehaltenen Beträge!

Die Finanzverwaltungen führen aus, man solle sich als Auftraggeber vom Unternehmer unbedingt eine sog. Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug vorlegen lassen - und diese muss auch noch gültig sein.

Wie eine solche Freistellungsbescheinigung allerdings aussehen soll, ist noch völlig ungewiss!

Wie also kann man überprüfen, ob die Freistellungserklärung, die vorgelegt wird, überhaupt echt ist, wenn noch niemand sagen kann, wie denn so etwas aussieht? Da haben meiner Ansicht nach die entsprechenden Finanzbehörden, aber auch die Unternehmensverbände noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten!

Wenn ausländische Unternehmer (Subunternehmer) beschäftigt werden, sollte der Auftraggeber zudem den entsprechenden Werkvertrag möglichst vor! der ersten Rechnungsstellung zu dem dafür zuständigen Finanzamt schicken. Die entsprechend zuständigen Finanzämter kann man von seinem Stamm-FA erfahren oder eine kurze e-mail  an mve-consult  mit der Bitte um Rückantwort senden. 

 

Bank-Fusionen :  Ein interessantes Urteil des OLG Karlsruhe!!!

Wenn z.B. zwei Banken fusionieren, kann das besondere Vertrauensverhältnis erheblich gestört sein, das sich mit einer Bank während der bisherigen Geschäftsbeziehung entwickelt hatte (wirtschaftliche und höchstpersönliche Informationen etc.). 

Ein langfristiger Darlehensvertrag kann evtl. genau aus diesem (wichtigen) Grunde fristlos(!) gekündigt werden, sogar von einer Vorfälligkeitsentschädigung ist man u.U. befreit.  Die Frist für eine solche Kündigung ist jedoch sehr kurz bemessen. Das OLG Karlsruhe hält z.B. eine Frist von 2 Monaten für nicht mehr angemessen. (Urteil vom 25.06.2001, Az: 9 U 143/00) 

 

Honorar für Bankberatung? Ach ...

Schon seit einiger Zeit geistert die Vorstellung verschiedener großer Finanzierungsinstitute in gewissen Kreisen, eine qualifizierte Kundenberatung auch etwas kosten zu lassen, da sich ansonsten ein Beratungsaufwand für den Privatkunden (z.B. Baugeld-Nachfrager) nicht rechne.

Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, Tessen von Heydenbreck,  fordert, dass sich die Banken ihre Beratung doch in Zukunft gefälligst honorieren lassen sollten.

Na toll! Wer die Beratungsqualität von Banken bisher genau beobachtet und analysiert hat, kann sich da wohl kaum freuen (selbstverständlich gibt es auch gute Beratungen). Gravierende Einzelfälle von "Falsch- beratung" zeigen jedoch, dass nicht nur die Profitorientierung einzelner Bankmitarbeiter hierbei eine Rolle spielte, sondern auch eine geradezu beängstigende Ignoranz und zum Teil gewaltige Ausbildungsdefizite ihre Auswirkungen zeigten.

Zuerst sollten also hier wirkliche Kundenorientierung und zeitnahe Ausbildung Einkehr halten (Unabhängigkeit ist ohnehin nicht drin!), bevor auch noch Honorar für eine allenfalls mäßige Art von Beratung gefordert wird - so legitim auch der Anspruch auf Rentabilität ist.

 

 

Sie wollen Ihr Geld anlegen?      Aber Sie haben Angst und Sie wissen nicht wie und wo?

Wie wärs denn mal mit Aktien(Fonds)?  (Ach du liebe Zeit...)

Aber ja doch! Wenn Sie "gebranntes Kind" aus der vergangenen Absturzperiode sind und viel Geld  verloren haben, so war das eigentlich vorauszusehen. Nicht nur die Startup-Investments der IT- und Medien-Branche wurden hochgelobt und "hochgejubelt", sondern auch und gerade die sog "Volks- aktien" wurden  - und das nicht nur von den Firmen und ihren Emissionsbanken selbst - wie warme Semmel überall angeboten.

Jeder witterte das große Geschäft - auch der Anleger. Nur über eines muss sich jeder klar werden:

wenn etwas wie warme Semmel angepriesen und überall hochgejubelt wird, dann profitiert in den seltensten Fällen "Otto - Normalverbraucher" als Investor davon!

Aha... und nun? Nun ist überall das Gejammer groß, besonders bei den entsprechenden Branchen und den sog. Analysten. Die Kurse dümpeln gerade mal so "am Tassengrund" dahin. Keine Aussichten auf bessere Zeiten also?

Doch! Und gerade jetzt wo alle jammern, niemand "Licht am Horizont" sehen will, die Konjunkturaus- sichten immer düsterer dargestellt werden, sollten Sie, wenn Sie sich denn eine genaue Strategie geschneidert haben (Ein- und Ausstiegs"marken" z.B.), bei niedrigen Kursen einsteigen.

Willkürlich darf auch das allerdings nicht geschehen. Man muss schon seine Linie fahren, entsprechende Werte selektieren und auch eine Risikoverteilung (evtl. mit Fonds) vornehmen.

Nun ja, wem erzähle ich das alles... schließlich sind ja gerade Sie als der große Gewinner aus dem letzten Boom ausgestiegen... oder etwa nicht? 

Na dann...